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Tagespflege Kosten: Was zahlt die Kasse? 2026

Tagespflege-Kosten: Erhalten Sie Klarheit über Budgets & Eigenanteile

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Pflegekasse übernimmt pflegebedingten Aufwendungen §41 SGB XI nach Pflegegrad: PG 2: 689€/Monat, PG 3: 1.298€/Monat, PG 4: 1.612€/Monat, PG 5: 1.995€/Monat.

Wichtigster Mythos widerlegt: Tagespflege kostet KEIN Pflegegeld! Seit 2015 Anrechnungsfreiheit – Tagespflege läuft PARALLEL zu Pflegegeld/Sachleistung. Budgets werden NICHT gegeneinander aufgerechnet. Beispiel PG 3: 573€ Pflegegeld + 1.298€ Tagespflege = 1.871€ gesamt, kein Cent Pflegegeld verloren!

Eigenanteil selbst zahlen: Verpflegung 6-10€/Tag, Investitionskosten 5-8€/Tag. Gesamt ca. 12-18€/Tag. Bei 3x/Woche (12 Tage/Monat) = 144-216€ Eigenanteil monatlich. Fahrtkosten meist über Kassenbudget abgerechnet.

Eigenanteil senken: Entlastungsbetrag 125€/Monat (§45b SGB XI) für Verpflegung/Investitionskosten nutzen. Beispiel: 180€ Eigenanteil - 125€ Entlastung = nur 55€ bleiben! Bei geringem Einkommen Sozialamt-Antrag (Hilfe zur Pflege).

Rechenbeispiel PG 3 (3x/Woche): 1.298€ Tagespflege + 573€ Pflegegeld parallel = 1.871€ Kasse. Eigenanteil 180€ - 125€ Entlastung = 55€ effektive Kosten/Monat für erstklassige Betreuung + Entlastung!

Die Tagespflege ist eine teilstationäre Betreuung tagsüber (meist 8-17 Uhr) in speziellen Einrichtungen. Viele Angehörige scheuen sich davor, weil sie denken, Tagespflege würde ihr Pflegegeld kürzen oder hohe Eigenanteile verursachen.

Das stimmt nicht! Dieser Ratgeber zeigt, was die Pflegekasse wirklich zahlt, welche Kosten Sie selbst tragen müssen und wie Sie den Eigenanteil auf unter 60€ pro Monat drücken.

Was zahlt die Pflegekasse für Tagespflege?

Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen in der Tagespflege nach §41 SGB XI. Die Höhe hängt von Ihrem Pflegegrad ab:

Pflegegrad 2: 689€ pro Monat

Pflegegrad 3: 1.298€ pro Monat

Pflegegrad 4: 1.612€ pro Monat

Pflegegrad 5: 1.995€ pro Monat

Diese Beträge decken die Betreuung, Pflege und den Fahrdienst in der Tagespflege ab.

Der 0-Euro-Mythos: Keine Kürzung beim Pflegegeld!

Viele denken, Tagespflege kostet Pflegegeld. Das ist falsch!

Seit 2015 gibt es die Anrechnungsfreiheit: Tagespflege läuft PARALLEL zu Pflegegeld oder Sachleistung. Die Budgets werden NICHT gegeneinander aufgerechnet.

Beispiel Pflegegrad 3:

Sie bekommen 573€ Pflegegeld UND können zusätzlich 1.298€ für Tagespflege nutzen.

Gesamt: 1.871€ monatliche Kassenleistung – Sie verlieren keinen Cent Pflegegeld!

Das ist einer der größten Vorteile der Tagespflege: Beide Budgets laufen parallel, keine Kürzung.

Welche Kosten müssen selbst gezahlt werden?

Die Pflegekasse übernimmt nur die pflegebedingten Aufwendungen (Betreuung, Pflege, Fahrt). Zwei weitere Posten müssen Sie privat zahlen:

Verpflegung (Essen und Getränke)

Kosten: ca. 6 bis 10€ pro Tag

Was ist enthalten: Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Getränke den ganzen Tag.

Investitionskosten (Instandhaltung der Räume)

Kosten: ca. 5 bis 8€ pro Tag

Was ist das: Gebäudekosten, Miete, Instandhaltung der Tagespflege-Einrichtung.

Fahrtkosten

Werden meist vom Fahrdienst direkt über das Kassenbudget abgerechnet. Nur wenn das Monatsbudget erschöpft ist, fallen sie in den Eigenanteil.

Gesamt-Eigenanteil pro Tag: ca. 12 bis 18€ (ohne Fahrt)

Bei drei Tagen Tagespflege pro Woche (12 Tage pro Monat) entstehen also ca. 144 bis 216€ monatlicher Eigenanteil.

Wie wird der Eigenanteil auf fast null gesenkt?

Tipp 1: Entlastungsbetrag nutzen

Alle Pflegegrade ab Stufe 1 haben Anspruch auf 125€ Entlastungsbetrag pro Monat (§45b SGB XI). Dieser kann für die Verpflegungskosten und Investitionskosten in der Tagespflege verwendet werden.

Beispiel:

Eigenanteil 180€ pro Monat minus 125€ Entlastungsbetrag = nur 55€ bleiben übrig.

Das wissen die meisten nicht! Der Entlastungsbetrag kann direkt für die "Hotelkosten" der Tagespflege eingesetzt werden.

Tipp 2: Kombinationsleistung clever nutzen

Wenn Sie bisher nur Pflegegeld beziehen, können Sie auf Kombinationsleistung umstellen: Ein Teil Sachleistung für andere Pflegedienst-Einsätze, der Rest als anteiliges Pflegegeld. So maximieren Sie die Kassenleistungen.

Beispiel Pflegegrad 3:

  • 50% Sachleistung (716€) für Pflegedienst morgens
  • 50% Pflegegeld (286,50€) ausgezahlt
  • Plus Tagespflege 1.298€ (ZUSÄTZLICH!)
  • Gesamt: 2.300,50€ Kassenleistungen monatlich

Tipp 3: Sozialamt bei geringem Einkommen

Bei geringem Einkommen übernimmt das Sozialamt unter Umständen den Eigenanteil. Stellen Sie einen Antrag auf Hilfe zur Pflege parallel zum Tagespflege-Antrag.

Voraussetzungen:

  • Einkommen unter Schongrenze (ca. 1.200€ Alleinstehend)
  • Vermögen unter 10.000€

Rechenbeispiel: Tagespflege bei Pflegegrad 3

Situation: Ihr Angehöriger besucht drei Mal pro Woche die Tagespflege (12 Tage pro Monat).

Kassen-Budget Tagespflege (§41 SGB XI): 1.298€ (für Betreuung, Pflege und Fahrt)

Pflegegeld (läuft parallel, bleibt zu 100 Prozent erhalten): 573€

Gesamt Kassenleistung: 1.871€ pro Monat

Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten (12 Tage): ca. 180€

Minus Entlastungsbetrag: -125€

Effektive Kosten: 55€ pro Monat

Ergebnis: Für den Preis eines Abendessens im Restaurant erhält Ihr Angehöriger einen ganzen Monat lang an drei Tagen pro Woche erstklassige Betreuung, soziale Kontakte und warme Mahlzeiten – während Sie drei Tage pro Woche entlastet werden.

Das Wichtigste in Kürze

Pflegekasse zahlt für Tagespflege nach Pflegegrad (§41 SGB XI): PG 2: 689€, PG 3: 1.298€, PG 4: 1.612€, PG 5: 1.995€ monatlich.

Wichtigster Mythos: Tagespflege kostet KEIN Pflegegeld! Seit 2015 Anrechnungsfreiheit – beide Budgets laufen parallel, keine Kürzung. Beispiel PG 3: 573€ Pflegegeld + 1.298€ Tagespflege = 1.871€ gesamt!

Eigenanteil selbst zahlen: Verpflegung 6-10€/Tag + Investitionskosten 5-8€/Tag = ca. 12-18€/Tag. Bei 3x/Woche (12 Tage/Monat) = 144-216€ Eigenanteil monatlich. Fahrtkosten meist über Kassenbudget.

Eigenanteil drastisch senken: Entlastungsbetrag 125€/Monat (§45b SGB XI) für Verpflegung/Investitionskosten nutzen! 180€ Eigenanteil - 125€ Entlastung = nur 55€ effektiv. Bei geringem Einkommen Sozialamt (Hilfe zur Pflege).

Rechenbeispiel PG 3 optimal: 1.298€ Tagespflege + 573€ Pflegegeld parallel = 1.871€ Kasse. Eigenanteil 180€ - 125€ Entlastung = 55€/Monat für drei Tage/Woche Betreuung + soziale Kontakte + Entlastung Angehörige!

Kombinationsleistung maximiert Budget: 50% Sachleistung (716€ Pflegedienst) + 50% Pflegegeld (286,50€) + Tagespflege 1.298€ zusätzlich = 2.300,50€ Kassenleistungen monatlich!

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich Tagespflege nutze?

Kann ich Tagespflege auch nur einmal pro Woche nutzen?

Was passiert, wenn die Tagespflege mehr kostet als das Budget?

Muss ich die Fahrtkosten zur Tagespflege selbst zahlen?

Kann ich den Entlastungsbetrag auch für andere Dinge nutzen?

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