Die Tagespflege ist eine teilstationäre Betreuung tagsüber (meist 8-17 Uhr) in speziellen Einrichtungen. Viele Angehörige scheuen sich davor, weil sie denken, Tagespflege würde ihr Pflegegeld kürzen oder hohe Eigenanteile verursachen.
Das stimmt nicht! Dieser Ratgeber zeigt, was die Pflegekasse wirklich zahlt, welche Kosten Sie selbst tragen müssen und wie Sie den Eigenanteil auf unter 60€ pro Monat drücken.
Was zahlt die Pflegekasse für Tagespflege?
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwendungen in der Tagespflege nach §41 SGB XI. Die Höhe hängt von Ihrem Pflegegrad ab:
Pflegegrad 2: 689€ pro Monat
Pflegegrad 3: 1.298€ pro Monat
Pflegegrad 4: 1.612€ pro Monat
Pflegegrad 5: 1.995€ pro Monat
Diese Beträge decken die Betreuung, Pflege und den Fahrdienst in der Tagespflege ab.
Der 0-Euro-Mythos: Keine Kürzung beim Pflegegeld!
Viele denken, Tagespflege kostet Pflegegeld. Das ist falsch!
Seit 2015 gibt es die Anrechnungsfreiheit: Tagespflege läuft PARALLEL zu Pflegegeld oder Sachleistung. Die Budgets werden NICHT gegeneinander aufgerechnet.
Beispiel Pflegegrad 3:
Sie bekommen 573€ Pflegegeld UND können zusätzlich 1.298€ für Tagespflege nutzen.
Gesamt: 1.871€ monatliche Kassenleistung – Sie verlieren keinen Cent Pflegegeld!
Das ist einer der größten Vorteile der Tagespflege: Beide Budgets laufen parallel, keine Kürzung.
Welche Kosten müssen selbst gezahlt werden?
Die Pflegekasse übernimmt nur die pflegebedingten Aufwendungen (Betreuung, Pflege, Fahrt). Zwei weitere Posten müssen Sie privat zahlen:
Verpflegung (Essen und Getränke)
Kosten: ca. 6 bis 10€ pro Tag
Was ist enthalten: Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Getränke den ganzen Tag.
Investitionskosten (Instandhaltung der Räume)
Kosten: ca. 5 bis 8€ pro Tag
Was ist das: Gebäudekosten, Miete, Instandhaltung der Tagespflege-Einrichtung.
Fahrtkosten
Werden meist vom Fahrdienst direkt über das Kassenbudget abgerechnet. Nur wenn das Monatsbudget erschöpft ist, fallen sie in den Eigenanteil.
Gesamt-Eigenanteil pro Tag: ca. 12 bis 18€ (ohne Fahrt)
Bei drei Tagen Tagespflege pro Woche (12 Tage pro Monat) entstehen also ca. 144 bis 216€ monatlicher Eigenanteil.
Wie wird der Eigenanteil auf fast null gesenkt?
Tipp 1: Entlastungsbetrag nutzen
Alle Pflegegrade ab Stufe 1 haben Anspruch auf 125€ Entlastungsbetrag pro Monat (§45b SGB XI). Dieser kann für die Verpflegungskosten und Investitionskosten in der Tagespflege verwendet werden.
Beispiel:
Eigenanteil 180€ pro Monat minus 125€ Entlastungsbetrag = nur 55€ bleiben übrig.
Das wissen die meisten nicht! Der Entlastungsbetrag kann direkt für die "Hotelkosten" der Tagespflege eingesetzt werden.
Tipp 2: Kombinationsleistung clever nutzen
Wenn Sie bisher nur Pflegegeld beziehen, können Sie auf Kombinationsleistung umstellen: Ein Teil Sachleistung für andere Pflegedienst-Einsätze, der Rest als anteiliges Pflegegeld. So maximieren Sie die Kassenleistungen.
Beispiel Pflegegrad 3:
- 50% Sachleistung (716€) für Pflegedienst morgens
- 50% Pflegegeld (286,50€) ausgezahlt
- Plus Tagespflege 1.298€ (ZUSÄTZLICH!)
- Gesamt: 2.300,50€ Kassenleistungen monatlich
Tipp 3: Sozialamt bei geringem Einkommen
Bei geringem Einkommen übernimmt das Sozialamt unter Umständen den Eigenanteil. Stellen Sie einen Antrag auf Hilfe zur Pflege parallel zum Tagespflege-Antrag.
Voraussetzungen:
- Einkommen unter Schongrenze (ca. 1.200€ Alleinstehend)
- Vermögen unter 10.000€
Rechenbeispiel: Tagespflege bei Pflegegrad 3
Situation: Ihr Angehöriger besucht drei Mal pro Woche die Tagespflege (12 Tage pro Monat).
Kassen-Budget Tagespflege (§41 SGB XI): 1.298€ (für Betreuung, Pflege und Fahrt)
Pflegegeld (läuft parallel, bleibt zu 100 Prozent erhalten): 573€
Gesamt Kassenleistung: 1.871€ pro Monat
Eigenanteil für Verpflegung und Investitionskosten (12 Tage): ca. 180€
Minus Entlastungsbetrag: -125€
Effektive Kosten: 55€ pro Monat
Ergebnis: Für den Preis eines Abendessens im Restaurant erhält Ihr Angehöriger einen ganzen Monat lang an drei Tagen pro Woche erstklassige Betreuung, soziale Kontakte und warme Mahlzeiten – während Sie drei Tage pro Woche entlastet werden.