Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps und digitale Helfer, die den Pflegealltag erleichtern. Seit 2026 übernimmt die Pflegekasse bis zu 70 Euro im ersten Monat – 40 Euro monatlich für die App selbst plus 30 Euro einmalig für die professionelle Einweisung durch einen Pflegedienst.
Dieser Ratgeber erklärt, wie sich das DiPA-Budget zusammensetzt, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen.
Wie setzt sich das DiPA-Budget zusammen (40€ + 30€)?
Das DiPA-Budget teilt sich in zwei Bereiche auf. Diese Aufteilung ist wichtig zu verstehen, denn nur wer beide Teile nutzt, schöpft das volle Potenzial aus.
40 Euro monatliches Fixbudget für die DiPA
Dieser Betrag steht Ihnen jeden Monat zur Verfügung, solange Sie die zertifizierte Digitale Pflegeanwendung nutzen. Das können Apps zur Sturzprophylaxe sein, digitales Gedächtnistraining oder Unterstützung bei der Medikamentenverwaltung.
Die Anwendungen müssen im offiziellen DiPA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sein.
Wichtig: Das BfArM aktualisiert das Verzeichnis laufend. Prüfen Sie vor der Anschaffung immer die aktuelle Liste auf der offiziellen BfArM-Website.
30 Euro Ergänzungsbudget für die professionelle Anleitung
Dieser Betrag ist für die einmalige Einweisung und Begleitung durch einen qualifizierten Pflegedienst bei der Einrichtung gedacht.
Die beste App bringt nichts, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sie richtig in Ihren Alltag integrieren. Der Pflegedienst zeigt Ihnen die Funktionen, richtet die App mit Ihnen gemeinsam ein und beantwortet alle Fragen.
Wichtig: Die 30 Euro bekommen Sie nur im Monat der Einrichtung, wenn ein qualifizierter Pflegedienst die Einweisung durchführt. Ohne professionelle Begleitung entfällt dieses Budget und Sie erhalten nur die monatlichen 40 Euro für die App selbst.
Welche Voraussetzungen gelten für die Kostenübernahme?
Diese vier Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Pflegegrad 1 bis 5 ist vorhanden
- Häusliche Pflege (nicht stationär im Heim)
- Die gewählte App ist im offiziellen DiPA-Verzeichnis des BfArM gelistet
- Antrag wurde bei der Pflegekasse eingereicht
Die gesetzliche Grundlage finden Sie in §40a SGB XI und §40b SGB XI. Dort sind Digitale Pflegeanwendungen und deren Kostenübernahme durch die Pflegekasse geregelt.
Das Budget ist zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen und wird nicht gegengerechnet.
Wie wird der Antrag Schritt für Schritt gestellt?
So sichern Sie sich das DiPA-Budget:
1. App im offiziellen BfArM-Verzeichnis auswählen
Besuchen Sie das offizielle DiPA-Verzeichnis des BfArM und wählen Sie eine App, die zu Ihrer Situation passt.
Nur dort gelistete Anwendungen werden von der Pflegekasse bezahlt. Das Verzeichnis wird laufend aktualisiert – prüfen Sie daher immer die aktuelle Liste.
Tipp: Achten Sie auf die Kategorien im Verzeichnis – es gibt DiPA für:
- Sturzprophylaxe und Mobilität
- Gedächtnistraining bei Demenz
- Medikamentenverwaltung
- Pflegedokumentation
- Kommunikation mit Angehörigen
2. Pflegedienst für die Einweisung kontaktieren
Vereinbaren Sie einen Termin für die professionelle Einrichtung. Fragen Sie gezielt nach DiPA-Einweisungen und klären Sie, ob der Pflegedienst Erfahrung mit digitalen Pflegeanwendungen hat.
Das sichert Ihnen das 30 Euro Ergänzungsbudget für die Anleitung.
Wichtig: Nicht alle Pflegedienste bieten DiPA-Einweisungen an. Fragen Sie explizit danach oder nutzen Sie die Pflegeberatung Ihrer Kasse nach §7a SGB XI für Empfehlungen.
3. Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen
Viele Kassen bieten mittlerweile Online-Formulare an. Alternativ können Sie das Formular auch telefonisch anfordern.
Unser Tipp: Klären Sie vor der Anschaffung mit Ihrer Pflegekasse:
- Welche DiPA übernimmt die Kasse bevorzugt?
- Gibt es Kooperationen mit bestimmten Anbietern?
- Direktabrechnung oder Kostenerstattung?
Manche Kassen wie die AOK, Barmer oder TK haben bereits Kooperationen mit DiPA-Anbietern und übernehmen dort die Abrechnung direkt.
4. Erstattung genießen
Die Kasse rechnet entweder direkt mit dem Anbieter ab oder Sie reichen die Rechnung zur Kostenerstattung ein. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen.
Wichtig: Bewahren Sie alle Rechnungen auf:
- Rechnung für die DiPA (monatlich oder jährlich)
- Rechnung des Pflegedienstes für die Einweisung (einmalig 30€)
Welche DiPA gibt es aktuell (2026)?
Das offizielle BfArM-Verzeichnis listet alle zugelassenen Digitalen Pflegeanwendungen. Die Liste wird laufend erweitert.
Typische Kategorien:
Sturzprophylaxe: Apps mit Bewegungsübungen, Gleichgewichtstraining und Sturzrisiko-Analysen
Gedächtnistraining bei Demenz: Digitale Übungen zur kognitiven Aktivierung, Biografiearbeit, Orientierungshilfen
Medikamentenverwaltung: Apps mit Erinnerungsfunktion, Wechselwirkungsprüfung, digitalem Medikamentenplan
Pflegedokumentation: Digitale Pflegetagebücher, Schmerzprotokolle, Vitalwerte-Tracking
Kommunikation: Plattformen für Austausch zwischen pflegenden Angehörigen, Pflegediensten und Ärzten
Wichtig: Schauen Sie regelmäßig ins Verzeichnis – neue DiPA werden kontinuierlich zugelassen!
Warum ist die Anleitung durch den Pflegedienst 30€ wert?
Die Erfolgsformel: Technologie + menschliche Begleitung
Digitale Helfer funktionieren nur, wenn sie richtig in den Pflegealltag integriert werden. Studien zeigen:
DiPA mit professioneller Einweisung werden 3x häufiger dauerhaft genutzt als ohne Anleitung.
Der Pflegedienst zeigt Ihnen nicht nur die Bedienung, sondern passt die App an Ihre individuelle Situation an. Er erklärt Funktionen, die Sie sonst vielleicht übersehen hätten, beantwortet Ihre Fragen und sorgt dafür, dass Sie das Maximum aus der Technologie herausholen.
Was die Einweisung konkret bringt
- Individuelle Anpassung an Ihre Pflegesituation
- Erklärung aller relevanten Funktionen
- Integration in bestehende Pflegeabläufe
- Direkte Antworten auf Ihre Fragen
- Nachhaltige Nutzung statt "Schublade nach 2 Wochen"
Das Ergebnis: Mehr Sicherheit im Alltag, weniger Stress und echte Entlastung – für Sie und Ihre Angehörigen. Die 30 Euro sind also eine Investition, die sich lohnt.
Wo finde ich weitere Informationen zu DiPA?
Offizielle Quellen:
Beratung:
- Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse nach §7a SGB XI – Kostenlos, innerhalb 2 Wochen nach Anfrage
- Pflegestützpunkte in Ihrer Region – Persönliche Beratung vor Ort