Pflegezeit-Rechner 2026: Lohnt sich Arbeitszeit-Reduzierung?

Berechnen Sie finanzielle Ausgleiche wie Darlehen, Rentenbeiträge und Pflegeunterstützungsgeld nach den aktuellen Regelungen 2026 (SGB XI, PflegeZG, FPflegZG).

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Aktuellste Berechnungslogik 2026

Ihre Angaben

0% (keine Reduzierung) 100% (Vollfreistellung)
Geplante Reduzierung
50%
Neues Netto: ca. 1.250 €

Wichtig: Für Rentenbeiträge maximal 30 Std./Woche erlaubt

Pflegesituation

Mindestens 10 Stunden/Woche für Rentenbeiträge erforderlich

Optional: Akute Pflegesituation

Haftungsausschluss und wichtige Hinweise zur Nutzung!

Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Pflegekassen und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Alle Berechnungen basieren auf den gesetzlichen Regelungen nach § 44 SGB XI (Rentenbeiträge), § 3 FPflegZG (Darlehen) und § 2 PflegeZG (Pflegeunterstützungsgeld), Stand Januar 2026.

Häufige Fragen rund um die Pflegezeit

Was passiert bei Pflegegrad 1?

Wie funktioniert das Darlehen bei Familienpflegezeit?

Wer zahlt die Rentenbeiträge?

Was bedeutet "Kombileistung"?

Bin ich während der Pflegezeit kündigungsgeschützt?