Berechnen Sie finanzielle Ausgleiche wie Darlehen, Rentenbeiträge und Pflegeunterstützungsgeld nach den aktuellen Regelungen 2026 (SGB XI, PflegeZG, FPflegZG).
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Aktuellste Berechnungslogik 2026
Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Pflegekassen und das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Alle Berechnungen basieren auf den gesetzlichen Regelungen nach § 44 SGB XI (Rentenbeiträge), § 3 FPflegZG (Darlehen) und § 2 PflegeZG (Pflegeunterstützungsgeld), Stand Januar 2026.