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Pflegegrad 5 Leistungen 2026

Pflegegrad 5: Informationen über Leistungen, Budgets & Kombinationen in 2026

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Pflegegrad 5 bedeutet schwerste Beeinträchtigung (mind. 90 NBA-Punkte oder besondere Bedarfslage). Typisch: Vollständige Bettlägerigkeit, PEG-Sonde, Beatmungspflicht, schwerste Demenz Endstadium, Wachkoma.

Monatliche Grundleistungen: Pflegegeld 901€ (Beratungsbesuch Pflicht alle 3 Monate!), Sachleistung 2.200€, Kombinationsleistung flexibel kombinierbar.

Wichtigste Zusatzleistung: Tagespflege/Nachtpflege 1.995€/Monat ZUSÄTZLICH – keine Anrechnung auf Pflegegeld/Sachleistung!

Maximale Auslastung zu Hause: Sachleistung 2.200€ + Tagespflege 1.995€ + Entlastung 125€ + Hilfsmittel 40€ = 4.320€/Monat.

Jährliche Budgets: Kurzzeitpflege max. 2.580€ (mit Umwidmung), Verhinderungspflege max. 2.499€ (mit Umwidmung). Verfällt 31.12.!

Weitere Leistungen: Wohnraumanpassung 4.000€ (Antrag VOR Umbau!), Entlastungsbetrag 125€/Monat, Pflegehilfsmittel 40€/Monat, Hausnotruf 25,50€/Monat.

Pflegeheim: 2.005€/Monat Kassenleistung, Leistungszuschlag §43c steigt 15%/30%/50%/75% ab Jahr 4. Eigenanteil ca. 2.000-3.500€/Monat gesamt.

Pflegegrad 5 bedeutet schwerste Beeinträchtigungen, aber auch höchste Unterstützung durch die Pflegekasse. Viele Familien schöpfen die verfügbaren Budgets nicht vollständig aus – dabei sind neben den Grundleistungen zahlreiche Zusatzbudgets für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung und mehr verfügbar.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen alle Leistungen bei Pflegegrad 5 im Detail, erklären die optimalen Kombinationen und geben konkrete Rechenbeispiele für maximale Unterstützung im Alltag.

Wann wird Pflegegrad 5 vergeben?

Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Der Medizinische Dienst (MD) vergibt in der Regel mindestens 90 Punkte im Begutachtungsverfahren nach dem Neuen Begutachtungsassessment (§15 SGB XI).

Welche typischen Situationen führen zu Pflegegrad 5?

Körperlich:

  • Vollständige Bettlägerigkeit ohne Eigenbewegung
  • Keine selbstständige Nahrungsaufnahme
  • Künstliche Ernährung über PEG-Sonde
  • Beatmungspflicht (invasiv oder non-invasiv)
  • Komplette Abhängigkeit bei allen Verrichtungen

Kognitiv:

  • Schwerste Demenz im Endstadium
  • Keine Orientierung zu Person, Ort und Zeit
  • Keine verbale Kommunikation mehr möglich
  • Vollständiger Verlust der Alltagskompetenz

Kombiniert:

  • Wachkoma (apallisches Syndrom)
  • Schwerste neurologische Erkrankungen wie ALS im Spätstadium
  • Multiple Sklerose mit schwersten Einschränkungen
  • Mehrfach-Behinderungen mit höchstem Pflegebedarf

Wie werden die Module beim MD-Termin bewertet?

Der MD bewertet sechs Module – bei Pflegegrad 5 sind die Punktzahlen in allen Bereichen extrem hoch:

Modul 1: Mobilität (Gewichtung 10 Prozent):

  • 9 bis 12 Punkte – nahezu keine selbstständige Bewegung möglich

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung 15 Prozent):

  • 12 bis 15 Punkte – schwerste kognitive Einschränkungen

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Gewichtung 15 Prozent):

  • 12 bis 15 Punkte – häufige Verhaltensprobleme oder völlige Apathie

Modul 4: Selbstversorgung (Gewichtung 40 Prozent):

  • 30 bis 36 Punkte – vollständige Abhängigkeit bei allen Aktivitäten

Modul 5: Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (Gewichtung 20 Prozent):

  • 12 bis 15 Punkte – intensive medizinische Betreuung nötig

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens:

  • Wird nicht in die Bewertung einbezogen

Wichtig: Von Modul 2 und Modul 3 wird nur der höhere Wert in die Berechnung einbezogen.

Profi-Wissen: Die besondere Bedarfslage

Auch wenn die errechneten Punkte unter 90 liegen, kann Pflegegrad 5 vergeben werden. Entscheidend ist die sogenannte "besondere Bedarfslage" – wenn eine Hilfe rund um die Uhr erforderlich ist.

Beispiele für besondere Bedarfslagen:

  • Karzinom im Endstadium mit massiver Schmerzsymptomatik
  • Dialyse-Pflicht mehrmals wöchentlich
  • Schwerste Spastiken mit Kontrakturen
  • Dekubitus Grad 4 mit komplexer Wundversorgung

Der MD kann in solchen Fällen von der Punktzahl abweichen und direkt Pflegegrad 5 einstufen. Weisen Sie im MD-Termin ausdrücklich auf solche Besonderheiten hin und legen Sie ärztliche Atteste vor.

Welche Grundleistungen gibt es bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 haben Sie drei Optionen für die monatlichen Grundleistungen:

Option 1: Pflegegeld (§37 SGB XI)

901€ pro Monat (10.812€ jährlich)

Vorteile:

  • Volle Flexibilität bei der Organisation der Pflege
  • Geld kommt direkt auf Ihr Konto
  • Sie bestimmen, wer pflegt (Angehörige, Nachbarn, Freunde)
  • Kann mit privat organisierter 24h-Betreuung kombiniert werden

Nachteile:

  • Deutlich weniger als Sachleistung (901€ vs. 2.200€)
  • Verpflichtender Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI alle drei Monate – Versäumnis führt zur Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes
  • Bei höchstem Pflegebedarf oft nicht ausreichend

Wichtig: Keine Einzelnachweise für Ausgaben nötig, aber der regelmäßige Beratungsbesuch ist Pflicht, um den Anspruch zu behalten. Die Kasse übernimmt die Kosten für den Beratungsbesuch.

Für wen geeignet:

  • Pflege komplett durch Angehörige möglich
  • Zusätzlich private 24h-Betreuung organisiert
  • In Kombination mit Tagespflege

Option 2: Pflegesachleistung (§36 SGB XI)

2.200€ pro Monat (26.400€ jährlich)

Vorteile:

  • Deutlich höheres Budget
  • Professionelle Pflegedienste mit examinierten Fachkräften
  • Direkt mit Kasse abgerechnet – Sie zahlen nichts
  • Auch Behandlungspflege möglich (Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe)
  • Keine Beratungsbesuche nötig (entfällt bei Sachleistung)

Nachteile:

  • Nur für zugelassene Pflegedienste nutzbar
  • Weniger Flexibilität bei Terminen
  • Nicht für Angehörigen-Pflege verwendbar

Für wen geeignet:

  • Hoher Pflegebedarf mehrmals täglich
  • Medizinische Behandlungspflege erforderlich
  • Keine Angehörigen verfügbar oder gewünscht
  • Entlastung der Familie im Vordergrund

Option 3: Kombinationsleistung (§38 SGB XI)

Pflegegeld und Sachleistung flexibel kombinieren

Sie können beide Leistungen anteilig nutzen – zum Beispiel 60 Prozent Sachleistung plus 40 Prozent Pflegegeld.

Rechenbeispiel:

Sie nutzen 60 Prozent der Sachleistung (1.320€) für einen Pflegedienst, der morgens und abends kommt.

Verbleibendes Pflegegeld:

  • 100 Prozent minus 60 Prozent = 40 Prozent vom Pflegegeld
  • 40 Prozent von 901€ = 360,40€ zusätzlich

Gesamt: 1.320€ Sachleistung plus 360,40€ Pflegegeld = 1.680,40€ monatlich

Vorteil: Professionelle Pflege durch Pflegedienst UND Geld für Angehörige, die zusätzlich pflegen.

Wichtig: Bei Kombinationsleistung ist der Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI trotzdem Pflicht – alle drei Monate.

Was ist Tagespflege und wie wird sie genutzt?

Der größte Vorteil bei Pflegegrad 5: Tagespflege oder Nachtpflege (§41 SGB XI) laufen ZUSÄTZLICH zu Pflegegeld oder Sachleistung!

Tagespflege: 1.995€ monatlich

Was ist Tagespflege?

  • Betreuung tagsüber in einer Tagespflege-Einrichtung (zum Beispiel 8 bis 17 Uhr)
  • Soziale Kontakte, Aktivierung, therapeutische Angebote
  • Professionelle Pflege und medizinische Betreuung vor Ort
  • Mahlzeiten inklusive
  • Transport meist durch Fahrdienst organisiert

Budget: 1.995€ pro Monat (23.940€ jährlich)

Wichtig: Wird NICHT auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet!

Achtung – versteckte Kosten:

In der Tagespflege müssen Sie die sogenannten "Hotelkosten" selbst tragen – also Verpflegung und Investitionskosten. Diese liegen meist bei 15 bis 25€ pro Tag.

Unser Tipp: Nutzen Sie die 125€ Entlastungsbetrag, um die Verpflegungskosten in der Tagespflege zu decken. Bei drei Tagen Tagespflege pro Woche (ca. 60€ Eigenanteil monatlich) bleibt sogar noch Budget übrig.

Die Kombination macht's

Beispiel: Pflegegeld plus Tagespflege

  • Pflegegeld: 901€
  • Tagespflege drei Mal pro Woche: ca. 1.200€
  • Entlastungsbetrag für Verpflegungskosten: 125€

Gesamt: 2.226€ monatliche Kassenleistung

Sie bekommen also das volle Pflegegeld (901€) UND können zusätzlich bis zu 1.995€ für Tagespflege nutzen. Die Budgets werden NICHT gegeneinander aufgerechnet.

Beispiel: Sachleistung plus Tagespflege

  • Sachleistung: 2.200€
  • Tagespflege fünf Mal pro Woche: 1.995€
  • Entlastungsbetrag für Verpflegungskosten: 125€

Gesamt: 4.320€ monatliche Kassenleistung

Das ist die höchste monatliche Kassenleistung bei häuslicher Pflege!

Nachtpflege: 1.995€ monatlich

Gleiches Budget wie Tagespflege, aber für nächtliche Betreuung (zum Beispiel 20 bis 8 Uhr).

Sinnvoll bei:

  • Nächtlicher Unruhe bei Demenz
  • Sturzgefahr nachts
  • Entlastung pflegender Angehöriger

Wichtig: Sie können Tagespflege ODER Nachtpflege nutzen, nicht beides parallel aus demselben Budget.

Wie werden Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombiniert?

Neben den monatlichen Leistungen gibt es zwei wichtige Jahres-Budgets:

Kurzzeitpflege: 1.774€ jährlich (§42 SGB XI)

Was ist das?

Stationäre Pflege in einem Pflegeheim für maximal 56 Tage pro Jahr.

Typische Situationen:

  • Nach Krankenhausaufenthalt zur Stabilisierung
  • Überforderung der Angehörigen
  • Umbaumaßnahmen zu Hause
  • Krisensituationen

Budget: 1.774€ pro Jahr

Plus-Trick: Sie können bis zu 50 Prozent des Verhinderungspflege-Budgets (806€) für Kurzzeitpflege umwidmen.

→ Maximales Kurzzeitpflege-Budget: 2.580€ (1.774€ plus 806€)

Verhinderungspflege: 1.612€ jährlich (§39 SGB XI)

Was ist das?

Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson für maximal 42 Tage pro Jahr.

Nutzbar für:

  • Professionelle Pflegedienste
  • Privat organisierte Betreuung
  • Verwandte bis zum zweiten Grad (dann nur 1,5-faches Pflegegeld, also maximal 1.351,50€)

Budget: 1.612€ pro Jahr

Plus-Trick: Sie können bis zu 50 Prozent des Kurzzeitpflege-Budgets (887€) für Verhinderungspflege umwidmen.

→ Maximales Verhinderungspflege-Budget: 2.499€ (1.612€ plus 887€)

Wichtig: Voraussetzung ist mindestens sechs Monate Vorpflege durch dieselbe Pflegeperson.

Die optimale Umwidmung

Strategie 1: Mehr Kurzzeitpflege

  • Basis: 1.774€
  • Plus 50 Prozent Verhinderung: 806€
  • Gesamt: 2.580€ für stationäre Kurzzeitpflege

Strategie 2: Mehr Verhinderungspflege

  • Basis: 1.612€
  • Plus 50 Prozent Kurzzeitpflege: 887€
  • Gesamt: 2.499€ für häusliche Ersatzpflege

Unser Tipp: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege auch nutzen, wenn Sie "nur" Entlastung brauchen – lieber eine Woche Auszeit nehmen, als das Budget verfallen zu lassen! Nicht genutzte Budgets verfallen zum 31. Dezember jeden Jahres.

Welche weiteren Zuschüsse gibt es bei Pflegegrad 5?

Entlastungsbetrag: 125€ monatlich (§45b SGB XI)

Verfügbar ab Pflegegrad 1 – auch bei Pflegegrad 5 nutzbar!

Wofür?

  • Haushaltshilfe
  • Betreuungsangebote und Alltagsbegleiter
  • Zusätzliche Pflegedienst-Einsätze
  • Verpflegungskosten in der Tagespflege

Budget: 125€ pro Monat (1.500€ jährlich)

Wichtig: Wird NICHT auf andere Leistungen angerechnet!

Übertrag: Nicht genutztes Budget kann ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Wohnraumanpassung: 4.000€ pro Maßnahme (§40 Abs. 4 SGB XI)

Für barrierefreien Umbau:

  • Badumbau (bodengleiche Dusche, Haltegriffe)
  • Türverbreiterung für Rollstuhl
  • Treppenlift oder Rampen
  • Höhenverstellbare Küche

Budget: 4.000€ pro Maßnahme

Wichtig: Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt zahlt die Kasse 4.000€ pro Person (maximal 16.000€ gesamt).

Antrag: Muss VOR Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden!

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40€ monatlich (§40 Abs. 2 SGB XI)

Kostenlose Box mit:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutz-Einlagen
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen

Budget: 40€ pro Monat (480€ jährlich)

Bestellung: Über Pflegehilfsmittel-Box-Anbieter – kostenlos und ohne Zuzahlung.

Hausnotruf: 25,50€ monatlich (§40 Abs. 1 SGB XI)

Kassenleistung:

  • Installation: einmalig von Kasse übernommen (ca. 10 bis 50€)
  • Grundgebühr: 25,50€ pro Monat von Kasse übernommen
  • Mobilgeräte: teils möglich (eventuell Eigenanteil)

Wichtig: Nur das Basispaket wird übernommen – Zusatzleistungen wie Sturzsensor oder GPS-Ortung müssen meist privat gezahlt werden (ca. 10 bis 30€ zusätzlich).

Wohngruppenzuschlag: 214€ monatlich (§38a SGB XI)

Falls Ihr Angehöriger in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft (Pflege-WG) lebt:

Budget: 214€ pro Monat pro Person

Plus: Anschubfinanzierung beim Gründen einer Pflege-WG:

  • 2.500€ pro Person (maximal 10.000€ pro Wohngemeinschaft)

Wie werden die Leistungen optimal kombiniert?

Beispiel 1: Maximale Versorgung zu Hause

Situation: Schwerstpflegebedürftiger zu Hause, Angehörige pflegen mit professioneller Unterstützung.

Monatliche Leistungen:

  • Pflegesachleistung (Pflegedienst zwei Mal täglich): 2.200€
  • Tagespflege (drei Mal pro Woche): 1.200€
  • Entlastungsbetrag (Haushaltshilfe plus Verpflegung Tagespflege): 125€
  • Pflegehilfsmittel: 40€

Monatlich gesamt: 3.565€

Jährliche Zusatzleistungen:

  • Kurzzeitpflege (voll ausgeschöpft mit Umwidmung): 2.580€
  • Verhinderungspflege (voll ausgeschöpft mit Umwidmung): 2.499€

Jahressumme aller Kassenleistungen: 47.859€

Plus einmalig im ersten Jahr:

  • Wohnraumanpassung: 4.000€
  • Hausnotruf Installation: 100€

Gesamtjahr 1: 51.959€ Kassenleistungen

Beispiel 2: Pflege durch Angehörige plus Entlastung

Situation: Angehörige pflegen hauptsächlich selbst, brauchen aber regelmäßige Auszeiten.

Monatliche Leistungen:

  • Pflegegeld: 901€
  • Tagespflege (zwei Mal pro Woche): 800€
  • Entlastungsbetrag: 125€
  • Pflegehilfsmittel: 40€

Monatlich gesamt: 1.866€

Jährliche Zusatzleistungen:

  • Verhinderungspflege (maximiert mit Umwidmung): 2.499€

Jahressumme aller Kassenleistungen: 24.891€

Vorteil: Angehörige bekommen das Pflegegeld (901€) PLUS Entlastung durch Tagespflege – und können trotzdem mehrmals im Jahr Urlaub machen (Verhinderungspflege).

Beispiel 3: Vollstationäre Pflege im Heim

Situation: Pflege zu Hause nicht mehr möglich, Umzug ins Pflegeheim.

Kassenleistung für Heimkosten (§43 SGB XI):

2.005€ pro Monat (24.060€ jährlich)

Wichtig: Pflegeheimkosten liegen meist bei 3.500 bis 5.000€ monatlich – der Rest ist Eigenanteil!

Was muss im Heim zusätzlich gezahlt werden?

Pflege-Eigenanteil: ca. 1.000 bis 1.500€

Die Kasse zahlt 2.005€, aber die tatsächlichen Pflegekosten liegen höher – die Differenz zahlen Sie privat.

ABER – der Leistungszuschlag hilft (§43c SGB XI):

Die Kasse zahlt einen Zuschuss zu Ihrem pflegebedingten Eigenanteil:

  • Im 1. Jahr: 15 Prozent Zuschuss
  • Im 2. Jahr: 30 Prozent Zuschuss
  • Im 3. Jahr: 50 Prozent Zuschuss
  • Ab dem 4. Jahr: 75 Prozent Zuschuss

Beispiel: Ihr Eigenanteil für Pflege beträgt 1.200€. Im vierten Jahr zahlt die Kasse 75 Prozent davon (900€) zusätzlich – Sie zahlen nur noch 300€ Eigenanteil für die Pflege.

Unterkunft und Verpflegung: ca. 800 bis 1.200€

Komplett privat – wie Miete plus Essen.

Investitionskosten: ca. 400 bis 700€

Gebäudekosten und Instandhaltung – komplett privat.

Zusätzlich nutzbar im Heim:

  • Entlastungsbetrag: 125€ pro Monat (zum Beispiel für Friseur, Fußpflege)
  • Pflegehilfsmittel: 40€ pro Monat

NICHT nutzbar im Heim:

Tagespflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegegeld (entfällt bei vollstationär).

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob "Hilfe zur Pflege" vom Sozialamt in Frage kommt, wenn die Rente für den Eigenanteil nicht reicht. Bei Pflegegrad 5 übernimmt das Sozialamt oft einen Großteil der Kosten.

Das Wichtigste in Kürze

Pflegegrad 5: Mind. 90 NBA-Punkte, schwerste Beeinträchtigung. Besondere Bedarfslage kann von Punktzahl abweichen.

Grundleistungen: Pflegegeld 901€, Sachleistung 2.200€, Kombinationsleistung flexibel. Bei Pflegegeld/Kombi: Beratungsbesuch Pflicht alle 3 Monate (§37 Abs. 3 SGB XI).

Tagespflege-Geheimnis: 1.995€/Monat ZUSÄTZLICH zu Pflegegeld/Sachleistung – keine Anrechnung! Meist ungenutzt (23.940€/Jahr verschenkt).

Maximale Auslastung zu Hause: 4.320€/Monat (Sachleistung + Tagespflege + Entlastung + Hilfsmittel). Jährlich: 47.859€ Kassenleistungen + einmalig 4.000€ Wohnraumanpassung.

Jährliche Budgets: Kurzzeitpflege max. 2.580€, Verhinderung max. 2.499€ (mit Umwidmung). Verfällt 31.12.!

Pflegeheim: 2.005€/Monat Kasse, Leistungszuschlag §43c steigt auf 75% ab Jahr 4. Eigenanteil sinkt von ca. 1.600€ auf 500€/Monat nach 3+ Jahren.

Wichtigste Tipps: Tagespflege-Budget nutzen (fast nie genutzt!), Entlastungsbetrag für Tagespflege-Verpflegung nutzen (0€ Eigenanteil), Jahresbudgets nicht verfallen lassen, Wohnraumanpassung Antrag VOR Umbau!

Häufige Fragen zu diesem Thema

Kann ich Pflegegeld und Tagespflege gleichzeitig nutzen?

Reichen die Kassenleistungen für 24h-Betreuung zu Hause?

Was passiert mit nicht genutzten Budgets?

Kann ich von Pflegegrad 5 wieder zurückgestuft werden?

Pflegegrad 5 im Heim: Welche Kosten übernimmt die Kasse wirklich?

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