Stürze sind die häufigste Unfallursache bei Senioren. Jeder dritte über 65 stürzt mindestens einmal pro Jahr. Die Folgen: Oberschenkelhalsbruch, Angst vor weiteren Stürzen, Verlust der Selbstständigkeit.
Die gute Nachricht: 90 Prozent aller Stürze sind vermeidbar! Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die drei Säulen der Sturzprophylaxe und welche Kassenleistungen Sie nutzen können.
Was sind die drei Säulen der Sturzprophylaxe?
Sturzprophylaxe funktioniert nur, wenn Sie alle drei Bereiche angehen:
Säule 1: Wohnung sturzsicher machen
Stolperfallen entfernen, Haltegriffe montieren, Beleuchtung verbessern
Säule 2: Körperliche Fitness verbessern
Kraft- und Gleichgewichtstraining, Gangtraining, Koordinationsübungen
Säule 3: Gesundheitliche Risiken minimieren
Medikamente prüfen, Sehkraft checken, Blutdruck kontrollieren, Hausnotruf organisieren
Nur wenn alle drei Säulen stimmen, sinkt das Sturzrisiko nachweislich. Einzelmaßnahmen bringen wenig.
Wie wird die Wohnung sturzsicher gemacht (Säule 1)?
Diese Maßnahmen helfen sofort
Stolperfallen sofort entfernen (kostet nichts):
- Lose Teppiche entfernen oder mit rutschfesten Unterlagen sichern
- Kabel an die Wand verlegen oder mit Kabelkanälen abdecken
- Türschwellen entfernen oder Rampen anbringen
- Herumliegende Gegenstände aufräumen (Schuhe, Zeitungen, Zeitschriften)
Beleuchtung verbessern:
- Bewegungsmelder in Flur und Bad installieren (besonders nachts wichtig)
- Nachtlichter in Steckdosen stecken (Weg zur Toilette beleuchten)
- Lichtschalter direkt am Bettrand anbringen
- Taschenlampe griffbereit am Nachttisch
Der 4.000 Euro Trick für die Sturzprävention
Wussten Sie, dass Sie die 4.000 Euro Wohnraumanpassung der Pflegekasse (§40 Abs. 4 SGB XI) nicht nur für große Umbauten wie eine bodengleiche Dusche nutzen können?
Auch diese Maßnahmen zählen zur Wohnraumanpassung:
- Fest montierte Haltegriffe in Bad und WC (gebohrt, fest verschraubt)
- Entfernen von Türschwellen in der gesamten Wohnung
- Installation von rutschfestem Bodenbelag
- Handläufe an Treppen nachrüsten
- Treppenlift installieren
Tipp: Bündeln Sie alle kleinen Anpassungen in einem Antrag, um das Budget optimal auszuschöpfen. Lassen Sie sich vom Handwerker einen Gesamtkostenvoranschlag über alle Maßnahmen erstellen, denn so nutzen Sie die 4.000 Euro maximal aus.
Wichtig: Antrag VOR Beginn der Umbaumaßnahmen stellen! Ohne bewilligten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) kein Zuschuss.
Mobile Hilfsmittel (Krankenkasse zahlt nach §33 SGB V)
Diese mobilen Hilfsmittel bekommen Sie auf Rezept von der Krankenkasse:
- Bettgalgen oder Aufstehhilfe am Bett (nicht fest montiert, nur geklemmt)
- Mobile Anti-Rutsch-Matten für Dusche und Badewanne
- Duschhocker oder Badewannenlifter
- Toilettensitzerhöhung (aufgesteckt, nicht fest montiert)
Sie zahlen maximal zehn Euro Eigenanteil pro Hilfsmittel. Das Sanitätshaus rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Wichtig: Fest verbaute Griffe im Bad (gebohrt, geschraubt) laufen über die 4.000 Euro der Pflegekasse, nicht über die Krankenkasse!
Wie wird die körperliche Fitness verbessert (Säule 2)?
Muskelkraft und Gleichgewicht sind die wichtigsten Schutzfaktoren gegen Stürze.
Physiotherapie auf Rezept
Bei erhöhtem Sturzrisiko (bereits gestürzt oder sehr unsicher beim Gehen) verordnet der Hausarzt Physiotherapie nach §33 SGB V.
Gangtraining: Sicheres Gehen üben, Gehgeschwindigkeit erhöhen
Gleichgewichtstraining: Auf einem Bein stehen, Augen schließen beim Stehen
Krafttraining: Beinmuskulatur stärken (Aufstehen vom Stuhl ohne Hände)
Die Krankenkasse zahlt. Sie zahlen nur zehn Prozent Eigenanteil plus zehn Euro Rezeptgebühr pro Verordnung.
Sturzprophylaxe-Kurse (Krankenkasse zahlt)
Viele Krankenkassen bieten spezielle Präventionskurse nach §20 SGB V an. Zum Beispiel "Fit und beweglich im Alter" oder "Sturzprävention für Senioren".
Diese Kurse werden mit 80 bis 100 Prozent bezuschusst (meist zweimal pro Jahr ein Kurs möglich).
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Kursdatenbank oder nutzen Sie die zentrale Prüfstelle Prävention online.
Gehtraining mit Hilfsmittel
Wenn das Gehen bereits unsicher ist, verordnet der Arzt einen Rollator oder Gehstock auf Rezept nach §33 SGB V.
Rollator:
Gibt Sicherheit und ermöglicht längere Strecken – Rezept vom Hausarzt, Sanitätshaus passt individuell an und rechnet mit Kasse ab
Gehstock:
Muss richtig eingestellt werden (Höhe!) – ebenfalls auf Rezept
Wichtig: Lassen Sie sich vom Physiotherapeuten oder Sanitätshaus die richtige Benutzung zeigen! Ein falsch eingestellter Rollator oder Gehstock erhöht das Sturzrisiko.
Wie werden gesundheitliche Risiken minimiert (Säule 3)?
Viele Stürze haben medizinische Ursachen, die behandelbar sind.
Medikamenten-Check beim Hausarzt
Manche Medikamente erhöhen das Sturzrisiko erheblich. Besonders Schlafmittel, Beruhigungsmittel, Blutdrucksenker, starke Schmerzmittel.
Lassen Sie vom Hausarzt prüfen:
- Welche Medikamente kann ich reduzieren oder absetzen?
- Gibt es Alternativen mit weniger Sturzrisiko?
Besonders kritisch: Mehr als fünf Medikamente gleichzeitig (Polypharmazie) verdoppeln das Sturzrisiko.
Sehkraft prüfen
Schlechtes Sehen ist eine Hauptursache für Stürze. Gehen Sie mindestens einmal jährlich zum Augenarzt.
Grauer Star (Katarakt): Trübe Linse
Makuladegeneration: Zentrale Sehstörung
Gleitsichtbrille: Vorsicht bei Treppen! Viele Senioren stolpern mit Gleitsichtbrille, weil die Tiefenwahrnehmung verzerrt ist.
Unser Tipp: Nutzen Sie zu Hause eine normale Einstärkenbrille statt Gleitsichtbrille – besonders beim Treppensteigen.
Blutdruck und Blutzucker kontrollieren
Niedriger Blutdruck (Hypotonie):
Schwindel beim Aufstehen – Arzt kann Medikation anpassen oder Kompressionsstrümpfe verordnen
Unterzuckerung (Hypoglykämie):
Bei Diabetes – regelmäßig messen und Werte mit Arzt besprechen
Flüssigkeitsmangel:
Trinken Sie ausreichend, aber besprechen Sie Ihre individuelle Trinkmenge mit dem Hausarzt – besonders bei Herz- oder Nierenproblemen. Zu viel Wasser kann bei Herzinsuffizienz gefährlich sein.
Fußpflege und richtiges Schuhwerk
Hornhaut, eingewachsene Nägel, Druckstellen:
Schmerzen beim Gehen erhöhen Sturzrisiko. Gehen Sie regelmäßig zur medizinischen Fußpflege (Podologie).
Bei medizinischer Indikation (zum Beispiel Diabetisches Fußsyndrom) zahlt die Krankenkasse podologische Behandlung auf Rezept. Ein Pflegegrad allein reicht für die Kostenübernahme nicht aus.
Schuhe:
Feste, rutschfeste Sohle, guter Halt am Fuß. Keine Schlappen, Pantoffeln oder hohe Absätze! Kaufen Sie Schuhe mit Klettverschluss oder Reißverschluss statt Schnürsenkel (leichter anzuziehen).
Wie funktioniert der Hausnotruf bei Sturzrisiko?
Ein Hausnotruf verhindert zwar keinen Sturz, minimiert aber die fatalen Folgen des Liegenbleibens nach einem Sturz.
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf nach §40 Abs. 1 SGB XI:
- Installation: Einmalig komplett übernommen (ca. 10 bis 50 Euro)
- Grundgebühr: Monatlich bis 25,50 Euro komplett übernommen
Zusatzleistungen wie Sturzsensor (erkennt Sturz automatisch), GPS-Ortung oder Schlüsselhinterlegung kosten meist 10 bis 30 Euro monatlich Eigenanteil.
Wichtig: Der Hausnotruf muss von einem zugelassenen Anbieter kommen (zum Beispiel Johanniter, Malteser, DRK, ASB, Volkssolidarität). Ihre Pflegekasse gibt Ihnen eine Liste.