Nach einem Schlaganfall ist die Zeit direkt nach der Reha entscheidend. Jede Woche ohne Therapie verschlechtert die Prognose. Viele Angehörige sind überfordert mit Anträgen, Therapien und Organisation – dabei gibt es klare Fristen und Abläufe.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was Sie in den ersten 6 Wochen nach der Reha organisieren müssen, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie Therapien ohne Budget-Angst sichern.
Wie wird der Pflegegrad noch im Krankenhaus beantragt?
Noch vor Entlassung: Pflegegrad über Sozialdienst beantragen
Warten Sie nicht bis zur Entlassung! Sprechen Sie den Sozialdienst im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik noch während des Aufenthalts an. Durch das Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V kann der Sozialdienst den Pflegegrad-Antrag bereits vor Ort einleiten.
Warum das wichtig ist: Der Antrag gilt ab dem Tag des Gesprächs im Krankenhaus und nicht erst ab Entlassung. So verlieren Sie keine wertvollen Tage und die Leistungen beginnen früher.
Die 7-Tage-Frist bei Eilbedürftigkeit
Bei Schlaganfall und häuslicher Pflege muss die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oft innerhalb von einer Woche erfolgen – besonders wenn pflegende Angehörige in Pflegezeit gehen möchten.
Typische Einstufung nach Schlaganfall
- Leichter Schlaganfall mit Restlähmung: meist Pflegegrad 2 bis 3
- Mittelschwerer Schlaganfall mit Halbseitenlähmung: meist Pflegegrad 3 bis 4
- Schwerer Schlaganfall mit Aphasie und Lähmung: meist Pflegegrad 4 bis 5
So funktioniert der Antrag über den Sozialdienst
Sagen Sie dem Sozialdienst: "Ich möchte einen Pflegegrad beantragen." Der Sozialdienst kontaktiert die Pflegekasse für Sie und leitet alles ein. Sie bekommen dann eine schriftliche Bestätigung mit dem Antragsdatum.
Wichtig: Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung eine Pflegeberatung nach §7a SGB XI anbieten. Nutzen Sie diese – ein Pflegeberater erklärt Ihnen alle Leistungen kostenlos.
Wie werden Therapien ohne Budget-Angst organisiert (Woche 1-2)?
Nach der Reha dürfen die Therapien nicht unterbrochen werden. Jede Woche ohne Therapie verschlechtert die Prognose.
Diese Therapien werden benötigt
Physiotherapie (Krankengymnastik):
Mobilisation, Gangtraining, Gleichgewicht – mindestens drei Mal pro Woche
Ergotherapie:
Alltagstraining (Anziehen, Essen, Körperpflege), feinmotorische Übungen – zwei bis drei Mal pro Woche
Logopädie (Sprachtherapie):
Bei Aphasie oder Schluckstörungen – zwei bis drei Mal pro Woche
Lassen Sie sich nicht mit "Mein Budget ist voll" abspeisen!
Bei einem Schlaganfall (Diagnosegruppe ZN im ICD-10) fallen Therapien oft unter den langfristigen Heilmittelbedarf (LHM) oder besonderen Verordnungsbedarf (BVB).
Das bedeutet: Der Arzt kann so viel verordnen, wie medizinisch nötig ist, ohne sein eigenes Budget zu belasten.
Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass der Arzt den korrekten ICD-10 Code (zum Beispiel I63 für Hirninfarkt) auf das Rezept schreibt. So ist die Versorgung für ein ganzes Jahr (oder länger) gesichert.
Wenn der Arzt zögert, weisen Sie auf den langfristigen Heilmittelbedarf hin – damit nimmt ihm das die Angst vor Regressforderungen.
So werden die Verordnungen bekommen
Lassen Sie sich noch in der Reha oder vom Hausarzt Rezepte für alle drei Therapien ausstellen. Die orientierende Behandlungsmenge liegt meist bei zehn bis 20 Einheiten, dann Folgeverordnungen ohne Limit bei langfristigem Bedarf.
Wichtig: Die Krankenkasse übernimmt alle medizinisch notwendigen Therapien. Sie zahlen nur zehn Prozent Eigenanteil pro Therapieeinheit plus einmalig zehn Euro Rezeptgebühr (insgesamt ca. 15 bis 25 Euro pro Rezept).
Bei chronischer Erkrankung (Schlaganfall zählt dazu) können Sie sich nach Erreichen der Belastungsgrenze (zwei Prozent des Bruttoeinkommens) von allen Zuzahlungen befreien lassen.
Welche Hilfsmittel werden benötigt (Woche 2-4)?
Diese technischen Hilfsmittel sind essentiell (Krankenkasse zahlt)
Diese werden von der Krankenkasse nach §33 SGB V bezahlt:
Badumbau:
Duschhocker, Haltegriffe, eventuell Badewannenlift – Rezept vom Hausarzt, Sanitätshaus liefert und rechnet mit Kasse ab
Toilettensitzerhöhung:
Erleichtert das Aufstehen – Rezept vom Hausarzt
Rollator oder Gehstock:
Für Mobilität – Rezept vom Hausarzt, meist noch in der Reha verordnet
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle Hilfsmittel nach §33 SGB V (Sie zahlen zehn Prozent Eigenanteil, maximal zehn Euro pro Hilfsmittel, bei Leihgabe oft gar nichts).
Pflegehilfsmittel (Pflegekasse zahlt)
Pflegebett:
Bei starker Einschränkung – wird erst nach Pflegegrad-Bewilligung von der Pflegekasse bezahlt (§40 SGB XI)
Anti-Dekubitus-Matratze:
Bei Bettlägerigkeit – ebenfalls Pflegekasse
Wichtig: Für Pflegehilfsmittel muss der Pflegegrad bereits bewilligt sein. Technische Hilfsmittel (Rollator, Duschhocker) bekommen Sie sofort über die Krankenkasse – auch ohne Pflegegrad.
Wie wird die Wohnraumanpassung geplant (Woche 3-4)?
Sobald der Pflegegrad bewilligt ist (ab Pflegegrad 1), können Sie Wohnraumanpassung beantragen – bis zu 4.000 Euro einmalig nach §40 Abs. 4 SGB XI.
Beispiele für Wohnraumanpassung
- Bodengleiche Dusche einbauen
- Türschwellen entfernen
- Treppenlift installieren
- Rampe am Eingang bauen
- Türen verbreitern (für Rollstuhl)
Wichtig: Antrag VOR Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse stellen! Ohne Pflegegrad-Bescheid gibt es keinen Zuschuss.
Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt zahlt die Kasse 4.000 Euro pro Person (maximal 16.000 Euro gesamt).
Unser Tipp: Holen Sie zwei bis drei Kostenvoranschläge von Handwerkern ein und reichen Sie diese mit dem Antrag ein. Die Bewilligung dauert meist zwei bis vier Wochen. Beginnen Sie NICHT vorher mit dem Umbau – sonst zahlen Sie alles selbst.
Wie werden Pflegedienst und Entlastung organisiert (Woche 3-6)?
Viele Angehörige unterschätzen die Belastung der häuslichen Pflege nach Schlaganfall. Holen Sie sich frühzeitig professionelle Hilfe.
Pflegedienst
Nutzen Sie die Pflegesachleistung (je nach Pflegegrad 761 bis 2.200 Euro monatlich nach §36 SGB XI). Der Pflegedienst kann täglich kommen für Körperpflege, Anziehen, Medikamentengabe.
Tagespflege
Entlastet Sie zwei bis drei Tage pro Woche. Läuft PARALLEL zu Pflegegeld oder Sachleistung (Budget: 689 bis 1.995 Euro monatlich zusätzlich nach §41 SGB XI).
Entlastungsbetrag
125 Euro pro Monat für Haushaltshilfe oder Betreuung – auch bei niedrigem Pflegegrad (§45b SGB XI).
Unser Tipp: Kombinieren Sie Pflegedienst (morgens für Körperpflege) mit Tagespflege (zwei Mal pro Woche ganztags). So haben Sie als Angehöriger Luft zum Durchatmen und Ihr Angehöriger bekommt soziale Kontakte, Therapie und warme Mahlzeiten.